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Richtlinien über die Gewährung einer Förderung zur Regenwasserversickerung auf Eigengrund
Ein Großteil des Regenwassers wird über Kanäle abgeleitet. Ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre es aber, das Regenwasser direkt am Entstehungsort zu nutzen oder zur Versickerung zu bringen. So werden Kanäle entlastet und der Grundwasserspiegel wieder angehoben. Durch die Versickerung von Regenwasser auf Eigengrund ergeben sich auch Vorteile für die Liegenschaftseigentümer.
Welche Versickerungselemente werden gefördert?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wer kann ansuchen?
Ansuchen um Förderung können vom Liegenschaftseigentümer/ von der Liegenschaftseigentümerin gestellt werden.
Welche Unterlagen sind notwendig und wie erfolgt das Ansuchen?
Welcher Betrag wird gefördert?
Ab wann wird gefördert?
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Dietmanns hat in seiner Sitzung vom 23.09.2019 die Förderung zur Regenwasserversickerung auf Eigengrund beschlossen. Diese Förderung tritt mit 01.01.2020 in Kraft.