Kanalabgabenordnung ab 01.10.2025

Kanalbenützungsgebühr ohne Einleitung der Regenwässer: € 3,90 pro m² exkl. 10% USt.

Kanalbenützungsgebühr mit Einleitung der Regenwässer: € 4,29 pro m² exkl. 10% USt.

Der Einheitssatz zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal beträgt gemäß der aktuellen Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Dietmanns € 16,90 exkl. 10% USt. (siehe Homepage, Menüpunkt Verordnungen)