Kanalabgabenordnung ab 01.01.2024

Kanalbenützungsgebühr ohne Einleitung der Regenwässer: € 3,60 pro m² exkl. 10% USt.

Kanalbenützungsgebühr mit Einleitung der Regenwässer: € 3,96 pro m² exkl. 10% USt.

Der Einheitssatz zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal beträgt gemäß der aktuellen Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Dietmanns € 12,50 exkl. 10% USt. (siehe Homepage, Menüpunkt Verordnungen)