Anzeige eines Sterbefalles

Das zuständige Standesamt für die Marktgemeinde Dietmanns ist das Standesamt Groß-Siegharts.
Bitte wenden Sie sich an die Stadtgemeinde Groß-Siegharts unter der Tel. Nr. 2371.

Wenn jemand an seinem Wohnort in Dietmanns verstirbt, wird die Totenschaugebühr im Wert von
€ 52,60 vom Standesamt Groß-Siegharts eingehoben.

Wenn ein Ausläuten gewünscht wird, dann vereinbaren Sie dies mit der Marktgemeinde Dietmanns.