ID Austria

ID-Austria, Titelbild

Die Marktgemeinde Dietmanns wird ab 15. Oktober 2025 ID-Austria Registrierungsbehörde.

Sie benötigen die ID-Austria? Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Beantragung!

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder einen Führerschein in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und Ihr Mobiltelefon mit. 

Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) ist nur dann erforderlich, wenn Sie keinen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Wenn Ihre Handy-Signatur bereits behördlich registriert worden ist (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern kann diese Handy-Signatur online auf die ID Austria umgestellt werden.

Voraussetzungen für die ID Austria

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

·         vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)

·         Smartphone mit der App „ID Austria“ in der aktuellsten Version.

·         aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) oder aktivierter PIN-Code zum Entsperren auf dem Smartphone.

·         abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur bereits behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „ID Austria“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.  

10.10.2025 11:18