Die Hundeabgabe wird mit der 1. Vorschreibung der Gemeindeabgaben (Fälligkeit 15. Feburar) verrechnet.
Hundeabgabe € 13,50
Nutzhunde € 6,54
Hundemarke € 2,60
Bei Verlust der Hundemarke kann diese jederzeit nachgekauft werden.
Bitte Zu- und Abgänge unverzüglich schriftlich im Gemeindeamt melden.
Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (d. sind folgende Rassen oder Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Pull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu) ist bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, unverzüglich unter Anschluss folgender Nachweise anzuzeigen:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter und Chipnummer des Hundes sowie ein Nachweis der amtlichen Registrierung
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- Größen- und längenmäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung