Hundeabgaben und Hundemarke

Die Hundeabgabe wird mit der 1. Vorschreibung der Gemeindeabgaben (Fälligkeit 15. Feburar) verrechnet.

Hundeabgabe € 13,50
Nutzhunde € 6,54
Hundemarke € 2,60

Bei Verlust der Hundemarke kann diese jederzeit nachgekauft werden.

Bitte Zu- und Abgänge unverzüglich schriftlich im Gemeindeamt melden.

Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (d. sind folgende Rassen oder Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Pull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu) ist bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, unverzüglich unter Anschluss folgender Nachweise anzuzeigen:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter und Chipnummer des Hundes sowie ein Nachweis der amtlichen Registrierung
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Größen- und längenmäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung