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Die jährliche Gebühr für einen Hund beträgt € 22,00.
Die jährliche Gebühr für einen Nutzhund beträgt € 6,54.
Die jährliche Gebühr für einen Hund mit Gefahrenpotential beträgt € 95,00.
Die jährliche Gebühr wird mit den Gemeindeabgaben, mit Fälligkeit 15.02., vorgeschrieben.
Bei der Hundeanmeldung ist eine einmalige Gebühr von € 3,50 für die Hundemarke der Marktgemeinde Dietmanns zu entrichten.
Die An- und Abmeldung hat schriftlich mit den downloadbaren Formularen (siehe Homepage, Menüpunkt Formulare) zu erfolgen.
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